Fissurenversiegelung

Sie wird durchgeführt an den Vertiefungen (Fissuren) auf den Kauoberflächen der kleinen (Prämolaren) und großen (Molaren) Backenzähne.

Bei der Fissurenversiegelung wird nach gründlicher Reinigung und der Fissur, diese mit einem dünn fließendem Kunststoff versiegelt.

Trotz aller Sorgfalt kommt es vor, dass Teile der Versiegelungen durch die täglich Belastung herausplatzen. Diese werden dann bei anstehenden Kontrolluntersuchungen gegebenenfalls ergänzt bzw. erneuert.

Bei Kindern und Jugendlichen ab dem 6. und bis zum 17. Lebensjahr werden die Kosten für die Fissurenversiegelung der ersten und zweiten bleibenden Molaren (Zähne 6 und 7 – große Backenzähne) von der gesetzlichen Krankenkasse im Rahmen der Individualprophylaxe übernommen.

Ab dem 18. Lebensjahr ist die Versiegelung eine Privat-Leistung.
(Quelle)

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