Kassenleistung der gesetzlichen Krankenkassen

Seit 01. Januar 2005 gilt für Zahnersatz das Prinzip der „befundorientierten Festzuschüsse“, für jede Situation gibt es eine vom Gesetzgeber festgelegte „Regelversorgung“. Diese ist ausschließlich an den Gesichtspunkten „notwendig, wirtschaftlich, funktionell und zweckmäßig“ orientiert, d.h wenn unbedingt erforderlich, dann passend und möglichst günstig.

Aber von Vorteil ist, dass Sie den definierten „Festzuschuß“ (in der Regel 50 – 65 %, je nach Bonusheft) für diese Regelversorgung auch dann bekommen, wenn Sie sich für einen hochwertigere und bessere Versorgung entscheiden.

Jedoch ist heutzutage ästhetisch aufwendiger und hochwertiger Zahnersatz mit gutem Tragekomfort nur noch als Privatleistung herzustellen.

Wir beraten Sie gerne über diese Möglichkeiten und versuchen Ihnen hierzu auch Finanzierungsmöglichkeiten anzubieten. Auch kann es sinnvoll sein, eine Zusatzversicherung abzuschließen. Informationen hierzu könne Sie auch in unserer Praxis erhalten, oder Sie informieren sich auf der Internetseite: www.waizmanntabelle.de

(Quelle)

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