Leistung der privaten Krankenkassen

Viele private Krankenkassen oder Beihilfestellen haben mit ihren Patienten oder in ihren Richtlinien Vereinbarungen festgelegt, in welchem Umfang Laborkosten für Zahnersatz oder zahnärztliches Honorar erstattet werden.

Jedoch handelt es sich hierbei um Vereinbarungen zwischen Patient und Krankenkasse (Vertragspartner) und nicht um Vereinbarungen zwischen Krankenkasse und Zahnarzt.

Viele Behandlungs-Leistungen gehen heutzutage auch im Privatbereich über die normale Versorgung hinaus und sind sogenannte „Verlangens- oder Wunschleistungen“.

Diese Leistungen werden sowohl im Bereich der Laborkosten als auch im Bereich des zahnärztlichen Honorars oft von den Kassen nicht übernommen und erstattet.

Aus diesem Grunde schreiben wir jedem Privatpatient im Vorfeld einen Behandlungsplan, damit ersichtlich wird, welch Kosten auf Sie als Patient zukommen.

Noch ein wichtiger Hinweis:

Auch werden heutzutage oftmals von den Kassen „Patientenbezogene Begründungen“ nicht akzeptiert und anerkannt. In diesen Fällen sollten Sie gegen die Erstattung Einspruch einlegen und sich nicht mit einer Ablehnung zufrieden geben.
(Quelle)

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